Die Entscheidung eine Auszeit zu nehmen und mit dem Camper um die Welt zu fahren war eigentlich ziemlich leicht. Wenn da nicht die Sache mit dem Job wäre…
Muss ich für ein Sabbatical meinen Job kündigen?
Für Nicole war die Sache mit der Auszeit ziemlich klar geregelt. In Deutschland hat jede LehrerIn das Recht auf ein Sabbatjahr. Egal ob verbeamtete oder angestellte Lehrkräfte. Man füllt einen Antrag aus, bespricht ihn mit der Schulleitung, einigt sich auf ein Ansparmodell und reicht das Ganze dann bei der Bezirksregierung ein. Wenn keine triftigen Gründe gegen eine Auszeit sprechen, wird sie auch genehmigt. Bei Nicole war es so, dass Sie über 7 Jahre ein Siebtel ihres Gehaltes abgibt und dann während des Sabbaticals weiterhin Geld bekommt, obwohl sie unterwegs ist. Eine geile Vereinbarung wie wir finden, so kommt Sicherheit in die ganze Sache.
Bei Jörg sieht es anders aus. In der freien Wirtschaft hat der Arbeitnehmer grundsätzlich erst mal kein Anrecht auf ein Sabbatical, sofern nicht anders im Arbeitsvertrag vereinbart. Es ist also immer Verhandlungssache mit dem Arbeitgeber, ob man solch eine Auszeit machen kann. Idealerweise finden man gemeinsam eine Lösung, mit der beide Seiten zufrieden sind. Der Arbeitnehmer hat dann die Sicherheit nach seiner Auszeit auch weiterhin einen Job zu haben, der Arbeitgeber behält seinen Mitarbeiter, der erholt und mit frischen Ideen zurück in die Firma kommt.
Leider geht das nicht immer glatt, wie ihr in Jörg’s Artikel „Gespräch mit dem Arbeitgeber“ lesen könnt. Manchmal bleibt dann eben nur die Kündigung. Eigentlich total scheiße, aber leider die letzte Lösung.
Aber was sagt das Arbeitsamt dazu?
Klar, wir sind ja erstmal ein Jahr auf Achse. Und in dieser Zeit stehe ich dem Arbeitsmarkt in Deutschland auch nicht zur Verfügung. Daher will ich in der Zeit auch keine Leistungen von der Agentur für Arbeit haben. Das würde ja auch bedeuten, dass ich ständig Bewerbungen schreiben müsste und im schlimmsten Fall auch bei meiner Agentur antanzen müsste. Kommt natürlich nicht so gut wenn man gerade in Kroatien am Strand liegt. Deshalb werde ich in dem Sabbatjahr komplett von eigenen Rücklagen leben.
Aber für die Zeit nach dem Sabbatical hätte ich dann doch gerne Arbeitslosengeld, schließlich habe ich auch lange Zeit in die Kassen eingezahlt. Und wer weiß schon ob und wie schnell ich nach meiner Rückkehr wieder einen Job bekomme? Da hilft das Geld natürlich schon ordentlich weiter. Daher muss ich mich zunächst arbeitslos melden und zwar vor der Reise und nicht erst danach. Am besten direkt nach der Kündigung, aber mindestens 3 Monate vor der eigentlichen Arbeitslosigkeit. Das geht ganz einfach telefonisch, also hab ich direkt zum Hörer gegriffen und hatte auch total nette Sachbearbeiter an der Strippe. Nett, freundlich, zuvorkommend, hatte ich gar nicht so erwartet. Die haben mir alles im Erstgespräch wunderbar erklärt und meine Eckdaten aufgenommen.
Persönlich arbeitslos melden
Als nächstes musste ich mich dann persönlich arbeitslos melden. Dazu geht man einfach in die zuständige Agentur für Arbeit und zeigt seinen Personalausweis vor. Ich habe mir einfach auf der Webseite einen Termin reserviert und schon mal alle meine Daten dort eingegeben, das spart dem Sachbearbeiter Zeit und Nerven. Ich kam auch pünktlich dran und wieder war die Sachbearbeiterin total nett und freundlich. Wichtig ist, dass die persönliche Arbeitslosmeldung spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit erfolgt. Ich war also früh genug dran mit meiner Anfrage und alles lief reibungslos.
Antrag auf Stundung der Leistung stellen
Die Besonderheit in meinem Fall ist, dass ich, sobald ich arbeitslos werde, gar keine Leistung von der Agentur für Arbeit beziehen möchte. Schließlich stehe ich dem Arbeitsmarkt in Deutschland auch gar nicht zur Verfügung während meiner Abwesenheit. Erst wenn ich aus dem Sabbatjahr zurückkomme und nicht direkt wieder eine Anstellung habe, möchte ich Arbeitslosengeld bekommen, um die Zeit bestmöglich zu überbrücken. Tatsächlich ist es überhaupt kein Problem den Zeitpunkt zu verschieben. So startet mein Anspruch auf Arbeitslosengeld erst im Juli 2023. Nach meiner Rückkehr melde ich mich einfach ein paar Tage vor dem 01.07. als arbeitssuchend. Das funktioniert auch telefonisch. Das allerbeste dabei ist allerdings, dass durch die Verschiebung gleichzeitig die dreimonatige Sperrfrist umgangen wird, die ich aufgrund meiner eigenen Kündigung bekommen hätte.
Eine Sperrfrist?! Genau! Kündigt man selbst und kann diese Kündigung nicht mit einem guten Grund erklären, bekommt man vom Gesetzgeber eine Strafzeit von 3 Monaten auf’s Auge gedrückt. Somit bekommt man dann nicht 12 sondern nur 9 Monate Arbeitslosengeld. Umso geiler, dass diese Frist durch das Sabbatjahr wegfällt! Also endlich mal gute Neuigkeiten.
Fazit
Unter’m Strich muss ich sagen, dass mich der ganze Prozess bei der Agentur für Arbeit positiv überrascht hat. Sämtliche Telefonate und Termine liefen außerordentlich freundlich, zuvorkommend und höflich ab. Ich weiß selbst gar nicht, warum ich mir das Ganze so schlimm und kompliziert vorgestellt habe. Anscheinend verbinde ich Behördengänge im Kopf immer gleich mit Stress und Ärger. Meine Angelegenheiten wurden zu meiner vollsten Zufriedenheit gelöst und alle meine Fragen wurden beantwortet!
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